Kabinett beschließt Baulandmobilisierungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 4. November 2020 den Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz beinhaltet weitreichende Änderungen des Baugesetzbuches und soll dafür sorgen, dass Bauland leichter ausgewiesen werden kann. So wird das planungsrechtliche Instrumentarium erheblich erweitert, um schneller neue Wohnungen bauen zu können. Dazu zählen:

  • mehr Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich
  • die Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau
  • die Ausweitung der gemeindlichen Vorkaufsrechte, um Flächen für den Wohnungsbau leichter zu mobilisieren
  • mehr Baugebote in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
  • städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung, die der baulichen Nutzbarmachung von unbebauten Grundstücken dienen
  • flexiblere Orientierungswerte statt der bisherigen festen Obergrenzen der Bebauung
  • die Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ für mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen

Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten der Genehmigung bedarf. Die Bundesregierung hofft, dass bis zum Ende der Legislaturperiode der Bau von 1,5 Millionen Wohnungen zumindest angestoßen und der Mietwohnungsmarkt spürbar entlastet wird. Dazu soll das Baulandmobilisierungsgesetz einen signifikanten Beitrag leisten. Nun werden Bundestag und Bundesrat weiter über den Gesetzesentwurf beraten. „Es ist bereits jetzt absehbar, dass das Baulandmobilisierungsgesetz rechtliche Fragen aufwerfen wird, deren Klärung sowohl für Kommunen als auch für Vorhabenträger erhebliche Relevanz haben wird“, prognostiziert Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. „Es bleibt abzuwarten, welche Gestalt das endgültige Gesetz annehmen wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert. So war zum Beispiel das umstrittene Umwandlungsverbot zunächst aus dem Gesetzesentwurf gestrichen, dann aber mit einer Befristung bis zum 31. Dezember 2025 wieder eingefügt worden.

Ansprechpartner für alle Fragen des Bau- und Planungsrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Dr. Jan Thiele und Dr. Maximilian Dombert.

« zurück