Kein Apothekenzwang für Grundlagenforschung mit zugelassenen Arzneimitteln

In Arzneimitteln verwandte Wirkstoffe dürfen in Tierversuchen zur medizinischen Grundlagenforschung ohne die Bindung an das Arzneimittelrecht eingesetzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gera in einem Eilverfahren zu Gunsten einer von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Forschungseinrichtung entschieden (Az.: 2 E 383/18). Konkret soll untersucht werden, wie der Wirkstoff des Brustkrebsbekämpfungsmittels Tamoxifen die Alzheimererkrankung lindern kann. Dabei geht es vor allem um die grundlegende Erforschung von Mechanismen der Stammzellenaktivierung.

Die zuständige Genehmigungsbehörde hatte argumentiert, dass beim Einsatz von Tamoxifen-Base auch die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen einzuhalten seien, und damit – vereinfacht formuliert  – das Präparat mit erheblichen Kosten für die Forschungen über Apotheken bezogen werden muss.

Das Verwaltungsgericht schloss sich der Auffassung der Landesbehörde jedoch nicht an. Wie auch DOMBERT Rechtsanwälte argumentierten die Richter, dass es der Zweck des Arzneimittelgesetzes sei, „im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel nach Maß dieses Gesetzes zu sorgen“. Dieser Gesetzeszweck werde durch den beantragten Einsatz des Wirkstoffes im Tierversuch nicht tangiert. Vielmehr werde er „ausschließlich von Wissenschaftlern zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen ihrer Forschung“, aber nicht zur Heilbehandlung eingesetzt.

 

Ansprechpartner für Fragen des Arzneimittelrechts und wissenschaftlicher Tierversuche ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert.

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