Keine Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften bis 2020

Bis zum 1. Juni 2020 werden die Bürgerenergiegesellschaften keine Sonderregelungen bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land genießen. Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 8. Juni 2018 eine entsprechende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die der Bundestag nur einen Tag zuvor beschlossen hatte. Die Privilegien hatten dazu geführt, dass in den Ausschreibungsrunden in 2017 nahezu alle bezuschlagten Windenergieprojekte auf die Bürgerenergiegesellschaften entfielen. So war es ihnen zum Beispiel erlaubt, sich ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an den Ausschreibungen zu beteiligen. Darüber hinaus durften sie sich bei der Realisierung der Projekte mehr Zeit lassen. Diese Sonderregeln waren zunächst nur für die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 ausgesetzt worden.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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