Die geplante umfassende Kita-Rechtsreform in Brandenburg ist Ende März überraschend gestoppt worden. Aufgrund der großen Herausforderung, die sich durch den Angriffskrieg Putins in der Ukraine und den damit ausgelösten Flüchtlingsstrom stellen, entschied sich das Bildungsministerium dazu und reagierte damit auf die Bitte des Landkreistags, die Novelle auszusetzen.
Ziel der seit 2019 bestehenden Brandenburger Landesregierung war es, das Kita-Gesetz in der aktuellen Legislatur zu reformieren. Das neue Gesetz sollte 2023 in Kraft treten. Verschiedene Akteure der Kindertagesbetreuung – insbesondere kommunale wie freie Einrichtungsträger, Jugendämter und Eltern – haben sich regelmäßig in Arbeitsgruppen getroffen und mit dem Reformvorhaben auseinandergesetzt. In diesem Zuge sind bereits umfangreiche Gutachten sowie die Abschlussberichte der Arbeitsgruppen erstellt worden. „Da das aktuelle Kita-Gesetz in Brandenburg stark veraltet und eine Reform dringend notwendig ist, gilt es nun, die bislang in den Arbeitsgruppen gefundenen Ergebnisse zu sichern“, stellt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen fest. Denn die sich nach der bisherigen Rechtslage stellenden Fragen bleiben weiterhin offen. Unklar seien nach wie vor die Finanzierung von Betriebskosten, etwa der Verwaltungskosten, die Refinanzierung der Elternbeitragsfreiheit sowie der Umgang mit dem nach wie vor geforderten Eigenanteil der Einrichtungsträger. Ob die Reform noch in der bis 2024 dauernden Legislatur wieder aufgenommen wird, steht bislang nicht fest.
Das Ministerium hat aber angekündigt das Kitagesetz zu ändern, insoweit es die geplante Verbesserung der Personalbemessung in der Krippe sowie die weitere Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit im vorletzten und vorvorletzten Kita-Jahr betrifft. Auch müssen notwendige Folgeregelungen aus dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), etwa zu den Themen Inklusion und Betriebserlaubnisrecht, auf den Weg gebracht werden.
Um diese und weitere Aspekte wird es auch am 08.09.2022 beim diesjährigen Erfahrungsaustausch zum Kita-Recht Brandenburg gehen. Der Kita-Fachtag wird nun schon zum vierten Mal gemeinsam von DOMBERT Rechtsanwälte, der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg und dem Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam veranstaltet.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita-Rechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Luisa Wittner.
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