Kitas in Berlin und Brandenburg wieder im Regelbetrieb

Am 15.06.2020 hat in Brandenburg der reguläre Kita-Betrieb wieder begonnen. Die aktuell geltende Umgangsverordnung vom 12.06.2020 sieht keinerlei Einschränkungen des Kita-Betriebes mehr vor. Für die reguläre Betreuung müssen Eltern im Juni jedoch noch keine Elternbeiträge zahlen. Für eine Erstattung der entgangenen Einnahmen können sich die Einrichtungsträger entsprechend der Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona vom 30.03.2020 an das Land wenden. Ab dem 01.07.2020 haben die Eltern wieder die vertraglich vereinbarten oder festgelegten Elternbeiträge zu zahlen. Eine Förderung durch das Land kommt dann nicht mehr in Betracht. Die zuletzt veröffentlichte Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona vom 02.06.2020 entfaltet somit keine Wirkung mehr. Der reguläre Schulbetrieb beginnt in Brandenburg erst wieder nach den Sommerferien. Allerdings müssen die Schulen noch bis zu den Ferien Notfallkonzepte für den Fall erarbeiten, dass sie zeitweise wieder schließen müssen. Um den ausgefallenen Unterricht nachzuholen, wird derzeit geprüft, ob es ein Schulangebot in den Herbst- bzw. Osterferien oder auch an Samstagen geben soll. In Berlin dürfen die Kindertagesstätten ab dem 22.06.2020 wieder regulär öffnen. Der Vollbetrieb an den Berliner Schulen soll ebenfalls zum nächsten Schuljahr beginnen. Laut Senat soll dann auch eine Abstandsregelung entfallen.

Ansprechpartner für Fragen des Kitarechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Rechtsanwältin Franziska Wilke.

 

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