Kommunen haben ab 2021 Zugriff auf das Wettbewerbsregister

Anfang des Jahres 2021 soll das bundesweite elektronische Wettbewerbsregister seinen Betrieb aufnehmen. Derzeit arbeitet  das Bundeswirtschaftsministerium noch an Detailfragen. Mit der Hilfe des Registers können die öffentlichen Auftraggeber bei Vergabeverfahren besser nachprüfen, ob eventuell Ausschlussgründe vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel Verstöße gegen den Mindestlohn, gegen das Kartellrecht sowie Geldwäsche- und Steuerhinterziehungsdelikte. „Das Wettbewerbsregister wird kommunalen Auftraggebern die Prüfung von Ausschlussgründen erheblich erleichtern, weil sie sich für die Abfrage nicht mehr an verschiedene Stellen wenden müssen“, stellt Rechtsanwalt Janko Geßner fest.

Ansprechpartner für alle Fragen des Vergabe- und privaten Baurechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwältin Madeleine Riemer, Rechtsanwältin Dr. Janett Wölkerling und Rechtsanwalt Philipp Buslowicz.

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