Kompromiss zur Finanzierung freier Schulen in Brandenburg

Die staatlichen Zuschüsse für die rund 180 freien Schulen im Land Brandenburg sollen deutlich erhöht werden. Darauf hat sich die Landesregierung mit der Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen (AGFS) in Brandenburg geeinigt. Ein vom Bildungsministerium vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 7/4606) soll nun korrigiert werden. Bislang werden die Zuschüsse pauschal auf Grundlage der durchschnittlichen Personalkosten für Lehrer nach der Erfahrungsstufe 4 ermittelt. Nach Ansicht der freien Schulen ist das jedoch zu gering. Sie forderten eine Berechnung nach der höher dotierten Erfahrungsstufe 5. Geeinigt hat man sich jetzt auf die Mitte, nämlich auf die fiktive Erfahrungsstufe 4,5. Der Gesetzentwurf ist am 16.12.2021 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen worden.

Die Festlegung der Erfahrungsstufe hat maßgebliche Auswirkungen auf die Berechnung der Finanzzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft. Im Tarifvertrag ist bereits seit 2018 für Lehrer an staatlichen Schulen eine zusätzliche Erfahrungsstufe 6 mit höheren Vergütungen eingeführt worden. Diese Steigerung wurde bei der Berechnung der staatlichen Zuschüsse für die freien Schulen bislang nicht berücksichtigt.

Für die Jahre 2018 bis 2021 hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Musterverfahren diese Benachteiligung der freien Schulen bereits als rechtswidrig erachtet; hiergegen hat die Landesregierung Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus. Wenn das OVG das Urteil des VG Frankfurt (Oder) bestätigen sollte, müsste das Land Brandenburg ca. 80 Mio. Euro an die Träger freier Schulen nachzahlen.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu SodingenFranziska Wilke, Luisa Wittner und Juliane Meyer.

 

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