Kraftwerk Moorburg geht in die nächste Runde

Die Auseinandersetzung um die Kühlung des Hamburger Kohlekraftwerks Moorburg mit Elbwasser schwelt weiter. Mit Entscheidung vom 29. Mai 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht Hamburg zurück verwiesen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte im Jahr 2013 erstmals über die Entnahme von Kühlwasser aus der Elbe entschieden und eine Verletzung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbotes bejaht. Diese Bewertung ist mit der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des EuGH vom 1. Juli 2015 zum Verschlechterungsverbot und der darauf aufbauenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar nicht vereinbar, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht. Neben den wasserrechtlichen Vorgaben spielen in dem Verfahren naturschutzrechtliche Fragen eine entscheidende Rolle. Der EuGH hat mit Urteil vom 26. April 2017 entschieden, dass die Genehmigung für das Kraftwerk Moorburg gegen die unionsrechtlichen Vorgaben zur FFH-Verträglichkeitsprüfung verstößt. Ob die vor dem Bundesverwaltungsgericht betrachtete wasserrechtliche Erlaubnis mit den Anforderungen der FFH-Richtlinie vereinbar ist, konnte das Gericht nicht entscheiden. Dazu muss das Oberverwaltungsgericht weitere Feststellungen zum Sachverhalt treffen.

Ansprechpartner zu allen Fragen des Umweltrechts ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Janko Geßner.

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