Land Berlin erlässt Kampfmittelverordnung

Der Berliner Senat hat am 17.07.2018 die Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) erlassen. Obwohl der Zweite Weltkrieg seit mehr als 70 Jahren vorbei ist, gilt die Belastung in Berlin mit so genannten Blindgängern, Granaten und ähnlichen Kampfmittel als hoch. Die jetzt verabschiedete Verordnung regelt insbesondere die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Behörden sowie der Grundstückseigentümer und trägt somit zur Rechtssicherheit bei. So bestimmt sie, dass die Grundstückeigentümer die Kosten für die Suche nach Kampfmitteln tragen müssen. Kosten für die Beseitigung aufgefundener Kampfmittel trägt das Land Berlin.

Der Entwurf der Kampfmittelverordnung sah zudem in § 6 Abs. 1 vor, dass der Verkäufer den Käufer des Grundstücks über eine ihm bekannte oder auch mögliche Kampfmittelbelastung spätestens vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages informieren muss. Für Verstöße sah § 7 der Verordnungsentwurf empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Ob der Berliner Senat in letzter Sekunde Änderungen an dem Entwurf vorgenommen oder ob er ihn unverändert beschlossen hat, wird sich nach der Veröffentlichung der Verordnung zeigen.

Ansprechpartner für alle Fragen zum Bodenschutzrecht ist in unserer Praxis Prof. Dr. Matthias Dombert.

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