Land Brandenburg muss keine Entschädigung zahlen

Das Land Brandenburg muss Gastronomen keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zahlen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az.: 4 O 146/20 vom 24.02.2021). Der Eigentümer der bekannten Eventlocation Schloss Diedersdorf im Landkreis Teltow-Fläming hat somit erfolglos gegen das Land Brandenburg geklagt. Nach der derzeitigen Rechtslage sind allgemeine Betriebsschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht entschädigungspflichtig. Entschädigungen kommen nach § 56 IfSG nur dann in Betracht, wenn jemand zum Beispiel wegen einer Corona-Infektion Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterworfen beziehungsweise seine Quarantäne angeordnet wird und dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Das Gericht folgte damit der Argumentation von Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert, der das Land Brandenburg in dieser Angelegenheit vertritt. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat angekündigt, in Berufung zu gehen.

 

 

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