Landesentwicklungsplan: Gemeinden sollen Stellung nehmen

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) soll das Wachstum rund um die Hauptstadt bis 2030 lenken. Jetzt sind regionale Planungsgemeinschaften, Landkreise und Kommunen aufgerufen, zu dem Entwurf bis zum 15. Dezember 2016 Stellung zu nehmen. Denn die Planungen sind umstritten: Als Zentralen Ort nennt der Plan nur die Metropole Berlin, Oberzentren und Mittelzentren. Grundzentren für die tägliche Versorgung sieht der neue Landesentwicklungsplan nicht vor. Außerdem sollen kleinere Gemeinden außerhalb des Berliner Speckgürtels noch stärker als bisher in der Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen beschränkt werden, neue Wohngebiete vorrangig entlang der Schienenhaltepunkte entstehen. Die damit verbundenen Beschränkungen in der Planungshoheit hatten Gemeinden bereits gegen den strittigen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg aufgebracht. Insgesamt 26 Gemeinden vertrat DOMBERT Rechtsanwälte in verschiedenen Gerichtsverfahren. „Unsere Kritikpunkte bestehen auch mit dem Entwurf des LEP HR fort“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück, der derzeit betroffene Gemeinden bei ihrer Stellungnahme zu dem neuen Landesentwicklungsplan unterstützt.

 

Ansprechpartner für alle Fragen des Kommunalrechts sowie aller Fragen kommunaler Planung in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

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