Landtags-Untersuchungsausschuss prüft Eilverfahren zur Stellenbesetzung am OVG Münster

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags hat DOMBERT Rechtsanwälte um Vorlage der Akten ersucht, die sich mit den Auseinandersetzungen um die Besetzung des Präsidentenamtes beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster beschäftigen. Anhand der Verfahrensunterlagen sollen die Darstellungen des Justizministeriums und der vom Untersuchungsausschuss angehörten Zeuginnen und Zeugen überprüft werden.

DOMBERT Rechtsanwälte hatten einen unterlegenen Bewerber erfolgreich vertreten. So konnte dieser im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Münster zunächst die Stellenbesetzung stoppen (Az.  5 L 583/23). Die Entscheidung des OVG Münster, das den Beschluss aufhob und den Eilantrag ablehnte (Az. 1 B 1082/23), hat schließlich das Bundesverfassungsgericht kassiert (2 BvR 418/24).

Das Bundesverfassungsgericht hatte gerügt, dass der Senat des Oberverwaltungsgerichts nicht ausreichend geprüft hatte, ob die Auswahlentscheidung durch eine politische Einflussnahme und persönliche Voreingenommenheit des Justizministers fehlerhaft sei. Nachdem ein Gutachter bei den Ermittlungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bestätigte  – bereits wie zuvor das VG Münster -, dass die dienstliche Beurteilung der ausgewählten Bewerberin an Rechtsfehlern litt, hob das Innenministerium die dienstliche Beurteilung und das Justizministerium die darauf gestützte Auswahlentscheidung auf.

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