Masern-Impfpflicht ab März 2020 beschlossen

Die Masern-Impfung ist für Kinder in Kitas und Schulen bald Pflicht. Der Bundestag hat jetzt das entsprechende Gesetz beschlossen, das zum 01.03.2020 in Kraft treten soll. Danach müssen Eltern vor der Aufnahme ihres Kindes in einer Kita oder Schule nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind oder bereits Masern hatten. Für Eltern, deren Kinder schon eine Einrichtung besuchen, ist der Impf-Nachweis vom 31.07.2021 an vorgeschrieben. Kommen die Eltern dieser Verpflichtung nicht nach, verlieren sie ihren gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Die Einrichtungen dürfen Kinder ohne Immunisierung nicht aufnehmen und müssen den Vorgang beim Gesundheitsamt melden. Impfverweigerern mit Schulkindern droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro, da wegen der Schulpflicht kein Ausschluss angeordnet werden kann. Auch gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie die Vorschriften nicht befolgen. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass die Lehrkräfte, Erzieher und Erzieherinnen gegen Masern geimpft sind. „Träger von Kitas sollten Betreuungsverträge ab dem 01.03.2020 nur unter der Bedingung abschließen, dass eine Masern-Impfung erfolgt ist oder eine Immunität gegen Masern vorliegt“, empfiehlt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

Ansprechpartner für das Bildungs- und Berufsrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

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