Mehr Geld für private Schulen in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hat Privatschulen zu geringe Zuschüsse gezahlt. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt hervor (AZ: 4 L 159/21 vom 27.09.2022). Das Landesschulamt wurde verpflichtet, die Zuschüsse auf der Grundlage des Urteils neu zu berechnen. In welcher Höhe dies konkret erfolgen soll, ist noch unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar hat das Gericht eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, dagegen kann das Landesschulamt aber Beschwerde einlegen.

Das Gericht beanstandete, dass sich das Land bei der Bezuschussung nicht ordnungsgemäß an den entsprechenden Kosten des öffentlichen Schulwesens orientiert habe. Das gelte insbesondere für die Berechnung der so genannten Stundenpauschale und die Berücksichtigung des Jahresentgelts für Lehrkräfte. So konnte das Gericht rechnerisch nicht nachvollziehen, inwieweit in die Berechnung der Stundenpauschale ein Grundbedarf für Grundschulen und Sekundarschulen eingeflossen war. Auch die Tatsache, dass zur Ermittlung des Jahresentgelts für Lehrkräfte an Privatschulen die Entwicklungsstufe 4 zugrunde gelegt worden sei, entspreche nicht den Vorgaben im Landesschulgesetz. Danach kann auch ein Mittelwert gebildet werden, zumal sich die Mehrheit der angestellten Lehrkräfte in öffentlichen Schulen in der Entwicklungsstufe 5 befindet.

Über die Frage der Finanzhilfe für Ersatzschulen wird auch in anderen Bundesländern gestritten. Für die Jahre 2018 bis 2021 hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Musterverfahren eine entsprechende Benachteiligung der freien Schulen in Brandenburg bereits als rechtswidrig erachtet; eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist jedoch bislang noch nicht erfolgt. Die freien Träger haben sich mit den Regierungsfraktionen zunächst auf einen Kompromiss geeinigt: Seit Beginn des Schuljahrs 2022/23 gilt eine neue Regelung im Schulgesetz, wonach die Erfahrungsstufe bei den Personalkosten von 4,0 auf 4,5 angehoben wurde.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Franziska Wilke.

 

« zurück