Mehr Rechtssicherheit für Windenergieanlagen im Umkreis von Wetterradar-Einrichtungen erforderlich

Der Deutsche Wetterdienst wehrt sich regelmäßig gegen die Genehmigungen von Windenergieanlagen im Umkreis seiner Wetterradaranlagen. Jetzt haben sich die Richter des Oberverwaltungsgericht Koblenz in einer mündlichen Berufungsverhandlung mit den technischen Zusammenhängen beschäftigt. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die Wetterradaranlagen durch Windkrafträder unzumutbar beeinträchtigt würden und ob der Wetterdienst durch eigene Maßnahmen die Beeinträchtigungen reduzieren könnte. Dieser Verhandlung war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom April 2015 vorausgegangen. Die Trierer Verwaltungsrichter hatten die Genehmigung für drei Windkraftanlagen, die in rund zehn Kilometer Entfernung einer Wetterradaranlage errichtet werden sollten, für rechtmäßig erklärt (Az.: 6 K 5017/13). Auch der Verwaltungsgerichtshof München hatte Klagen des Deutschen Wetterdienstes gegen Windenergieanlagen abgewiesen. Hingegen waren die Verwaltungsgerichte Regenburg und Düsseldorf den Argumenten des Wetterdienstes gefolgt.

„Das nun für Januar angekündigte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz wird hoffentlich für mehr Rechtssicherheit sorgen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. Auf jeden Fall wird es richtungsweisenden Charakter für ein von DOMBERT Rechtsanwälte betreutes Genehmigungsverfahren in Brandenburg haben, in dem sich der Deutsche Wetterdienst ebenfalls gegen Windenergieanlagen im Umkreis eines Wetterradars ausspricht. „Sollte der Deutsche Wetterdienst auch beim Oberverwaltungsgericht Koblenz in zweiter Instanz scheitern, ist davon auszugehen, dass er seinen grundsätzlichen Widerstand gegen Windenergieanlagen aufgeben und sich deutlich kompromissbereiter zeigen wird“, so Thiele.

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