Mieterinnen und Mieter an der Energiewende beteiligen

Am 3. Februar 2015 fand in Berlin der „Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende“ statt. Die Veranstaltung wurde organisiert vom Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die gemeinsam rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften und 800 Energiegenossenschaften vertreten. Zahlreiche Teilnehmer aus Politik, Praxis und Wissenschaften diskutierten einen ganzen Tag über die Möglichkeiten, aber auch über die Hemmnisse, die Energieversorgung umweltfreundlich und bürgernah zu gestalten.

Die Vorträge der Referentinnen und Referenten haben noch einmal deutlich gemacht, dass die Energiewende nicht an den Mieterinnen und Mietern vorbeilaufen darf. „Deutschland – ein Land der Mieter.“ Die Akzeptanz für die Kosten der Energiewende kann nur erhalten werden, wenn auch den Mieterinnen und Mietern ein Weg eröffnet wird, aktiv am Ausbau der Erneuerbaren Energien teilzuhaben. Denn im Gegensatz zu den privaten Hauseigentümern haben Mieterinnen und Mieter nicht die Möglichkeit, eigene Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach oder eigene kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlagen) im Keller zu betreiben.

Vor allem die Wohnquartiere der Wohnungsunternehmen und die mitgliedschaftliche Verfassung der Wohnungs­genossenschaften bieten jedoch ideale Voraussetzungen für gemeinschaftliche Lösungen. „Gesucht werden für die Bestände der Wohnungswirtschaft Konzepte, die die Strom- und Wärmeversorgung zu planbaren und akzeptablen Kosten ermöglichen und die Versorgungssicherheit erhalten“, so die Vertreterin des GdW. Aufs Jahr betrachtet zahlen Mieterinnen und Mieter mittlerweile für Strom genau so viel wie für Wärme. Mieterstrommodelle können dazu beitragen, diese Mietnebenkosten zu reduzieren.

Eine zentrale Rolle spielen die KWK-Anlagen, die neben Strom auch Wärme liefern, und Photovoltaikanlagen. Derzeit werden bereits 70.000 Wohnungen mit Wärme aus KWK-Anlagen versorgt. Die Potentiale sind indes noch längst nicht ausgeschöpft. Und Modelle, die auch eine Stromversorgung der Mieter mit dem dezentral erzeugten Strom ermöglichen, sind bislang nur selten zu finden. Dabei sind es gerade die KWK-Anlagen, die die erforderliche Brücke zwischen Wärme und Strom bilden und dazu beitragen können, die Netze entscheidend zu entlasten. Das reduziert auf lange Sicht auch die Kosten des Netzausbaus.

Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für geeignete Mieterstromangebote eher schwierig. Auch das war Thema des „Bundeskongresses genossenschaftliche Energiewende“. Aus genossenschaftlicher Sicht werden insbesondere die jüngsten Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kritisiert. Darüber hinaus halten steuerrechtliche Hemmnisse – Stichwort: erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Vermieter häufig noch davon ab, selbst den Ausbau der dezentralen Stromerzeugung in den Quartieren voranzutreiben. Auch hierauf müssen die neuen Konzepte, die derzeit entwickelt und implementiert werden, eine Antwort haben.

Die Projektkanzlei Lange begleitet selbst eines der größten Mieterstromprojekte, die es zurzeit in Deutschland gibt. Von unseren Erfahrungen aus der Umsetzung dieses Projektes werden wir in diesem Blog regelmäßig berichten.

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