Mit Niqab in die Schule

Eine 16-jährige Berufsschülerin aus Hamburg darf auch weiterhin mit einem Gesichtsschleier (Niqab) die Schule besuchen. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Hamburg zugunsten der Mutter der Schülerin. Sie war von der Hamburger Schulbehörde förmlich dazu aufgefordert worden, darauf hinzuwirken, dass ihre Tochter ohne Niqab am Schulunterricht teilnimmt. Dagegen wehrte sich die Mutter mit ihrem Eilantrag und hatte in beiden Instanzen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht begründete seinen Beschluss damit, dass es für die Anordnung keine gesetzliche Grundlage gebe. Auch von der Schülerin könne die Schulbehörde wegen des grundrechtlich geschützten Rechts auf Glaubensfreiheit nicht verlangen, auf den Gesichtsschleier zu verzichten, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Für solche Eingriffe seien „hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlagen“ notwendig, die jedoch das Hamburger Schulgesetz derzeit nicht aufweise, heißt es weiter.

Ansprechpartnerin für Fragen der Religionsfreiheit ist in unserer Praxis Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard).

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