Neuer Anlauf für Hinweisgeberschutz in Deutschland

Die Bundesregierung nimmt einen neuen Anlauf für das Hinweisgeberschutzgesetz. Am 17. März 2023 hat der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe der Regierungskoalition debattiert und sie nun zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss weitergeleitet. Ziel der Gesetzesinitiativen ist es, das Hinweisgeberschutzgesetz auch ohne die Zustimmung des Bundesrats zu verabschieden, nachdem das Gesetz am 10. Februar 2023 in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit fand. Das soll wie folgt erreicht werden: Der Gesetzentwurf „für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ stimmt zwar weitgehend mit dem Gesetzentwurf überein, den der Bundestag am 16. Dezember 2022 verabschiedet hatte. Allerdings schließt er Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Institutionen, die der Aufsicht der Länder unterstehen, aus seinem Anwendungsbereich aus. Nach Auffassung der Regierungskoalition ist somit die Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich. Der zweite Gesetzentwurf „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz“ hebt diese Einschränkungen wieder auf.

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, Behörden und andere öffentliche Stellen Meldestellen einrichten müssen, an die sich Hinweisgeber – auch anonym – wenden können, wenn sie Missstände offenlegen wollen. Darüber hinaus werden die Hinweisgeber vor Repressalien, Kündigungen oder Disziplinarverfahren geschützt. Die von CDU/CSU geführten Bundesländer hatten im Bundesrat ihre Zustimmung verweigert, weil sie zu hohe Kosten und bürokratischen Aufwand insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen befürchteten. Weil danach die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie EU 2019/1937), vorerst gescheitert war, hat die EU-Kommission vor Kurzem gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet.

Ansprechpartner in unserer Praxis für Fragen des öffentlichen Dienstrechts sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Klaus Herrmann Dr. Stephan Berndt sowie Rechtsanwältin Kristina Gottschalk, LL.M.oec.

 

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