Neues Datenschutzrecht tritt in Kraft

Ab 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und kommt dort vorrangig gegenüber dem nationalen Recht zur Anwendung. Sie soll für eine stärkere Vereinheitlichung des Datenschutzrechts innerhalb Europas sorgen, wobei über so genannte Öffnungsklauseln immer noch Spielraum für nationale Regelungen besteht. Dem ist der Bundesgesetzgeber durch eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit ergänzenden Regelungen nachgekommen, die ebenfalls am 25.05.2018 in Kraft treten.

Die Verordnung findet auf alle Datenverarbeitungen Anwendung, die sich an EU-Bürger richten und personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Erfasst werden damit auch außereuropäische Unternehmen, wenn diese auf dem Europäischen Markt tätig sind.  Über die im Wesentlichen fortbestehenden bisherigen datenschutzschutzrechtlichen Grundprinzipien hinaus, normiert die DSGVO besondere Anforderungen für Unternehmen und Behörden: So sind die betroffenen Personen umfassend über die Datenverarbeitung zu informieren. Ihnen stehen nun weitreichende Rechte zu, wie etwa das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Viele Unternehmen haben deshalb ihre Einwilligungserklärungen und bestehenden Verträge an die Anforderungen der DSGVO anzupassen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, zum Beispiel zu Dokumentation etc., zu gewährleisten. Zu prüfen ist auch, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.

„Trotz der zweijährigen Vorbereitungszeit, die der Gesetzgeber den Unternehmen und den öffentlichen Institutionen gewährt hat, ist die Unsicherheit vielerorts groß“, stellt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen fest. „Hinzu kommt, dass bei Datenschutzverstößen jetzt erheblich höhere Bußgelder drohen. Auch bleibt abzuwarten, wie die Datenschutzbehörden die Einhaltung der neuen rechtlichen Vorgaben überprüfen werden.“ Über die Neuerungen informieren sie und Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück in verschiedenen Seminaren.

Ansprechpartnerin zu allen Fragen des Datenschutzrechts  in unserer Praxis sind  Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

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