Neues Gesetz soll Realisierung von Infrastrukturprojekten beschleunigen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass wichtige Infrastrukturvorhaben schneller umgesetzt werden können. Um den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen, soll der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug und damit auch die Verfahrensdauer insgesamt verkürzt werden. Die Verfahren landen nicht mehr wie bisher beim Verwaltungsgericht, sondern gleich beim Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof. Gleiches soll auch für den Ausbau von Landesstraßen und Häfen gelten. Zudem sollen Widerspruch- und Anfechtungsklagen, die sich gegen die Genehmigung von bestimmten Windenergieanlagen richten, keine aufschiebende Wirkung mehr entfalten können. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sieht darüber hinaus weitere Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen vor: Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte, zum Beispiel des Bundesverkehrswegeplanes oder des Mobilfunks, wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Für bestimmte Schienenprojekte soll künftig gar kein Planfeststellungsverfahren mehr nötig sein.

Ansprechpartner für die Themen Planen, Bauen und Infrastrukturvorhaben ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele, Ansprechpartner für rechtliche Fragen der Windenergie sind Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele, Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Tobias Roß.

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