Normenkontrolle gegen Berliner Mietendeckel

Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion haben eine Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht erhoben, nachdem der Berliner Mietendeckel Ende Februar in Kraft getreten ist. Noch im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag als unzulässig, weil verfrüht, abgelehnt (Az.: 1 BvQ 12/20 vom 13.02.2020).  Die Antragsteller rügen, dass das Land Berlin nicht die Gesetzgebungskompetenz besitze, um die Miethöhe zu regulieren. Dies sei Aufgabe des Bundesgesetzgebers, der in den Mietrechtsnormen des Bürgerlichen Gesetzbuches abschließend geregelt habe, unter welchen Voraussetzungen Vermieter die Mieten anheben dürften. Der Berliner Gesetzgeber handele auch verfassungswidrig, wenn er Strafen und Bußgelder festlege, da auch hier ausschließlich der Bund für die Gesetzgebung zuständig sei. Wann das Bundesverfassungsgericht über den Normenkontrollantrag entscheidet, ist nicht absehbar. „Im Sinne einer Rechtssicherheit – sowohl für Mieter als auch für Vermieter – wäre eine schnelle Entscheidung wünschenswert. Denn für die Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen in Erhaltungsgebieten, spielt die Mietenhöhe eine Rolle“, sagt Rechtsanwältin Dr. Lisa Teichmann.

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