Novelliertes Kita-Gesetz in Brandenburg ab August 2020

Das brandenburgische Bildungsministerium will das Kita-Gesetz novellieren. Die Neuerungen sollen bereits am 01.08.2020 in Kraft treten. Es sieht einen neuen Personalschlüssel vor, nach dem im Kindergarten durchschnittlich nur noch höchstens zehn Kinder von einer Erzieherin oder einem Erzieher betreut werden sollen. Die Masern-Impflicht, die bundesweit ab März 2020, gilt, wird in das Kita-Gesetz aufgenommen. Wie berichtet, dürfen dann nur noch Kinder in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden, die gegen Masern geimpft sind und dies nachweisen.

Zudem stellt das Ministerium eine Muster-Kita-Satzung nebst Muster-Elternbeitragstabelle in Aussicht. Diese ist jedoch keineswegs verbindlich, da auch weiterhin der Einrichtungs-Träger für die Kalkulation der Elternbeiträge zuständig bleibt. „Jeder Einrichtungs-Träger muss genau prüfen, ob die in der Muster-Beitragstabelle vorgesehenen Höchstbeiträge unterhalb der rechnerischen Platzkosten des jeweiligen Trägers liegen“, erklärt Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

Ansprechpartner für das Bildungs- und Berufsrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Rechtsanwältin Franziska Wilke.

« zurück