NRW plant Ausnahmen von Abstandsregel für Windenergieausbau

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will nun auch Ausnahmen von der geplanten 1.000-Meter-Abstandsregel für Windenergieanlagen zulassen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Landeskabinett am 20.04.20201 beschlossen hat. Zwar soll grundsätzlich der 1.000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden. Allerdings sollen Kommunen selbst entscheiden dürfen, ob sie diese Regel im Außenbereich anwenden wollen. „Den Gemeinden verbleibt weiterhin uneingeschränkt die Möglichkeit, durch eine entsprechende Bauleitplanung nach den allgemeinen Regelungen Baurechte für Windenergieanlagen ohne Konzentrationswirkung unabhängig von dem Schutzabstand, das heißt auch innerhalb des Abstands, zu schaffen“, heißt es in der Pressemitteilung des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Ziel der Gesetzesänderung sei es, einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Wohnbevölkerung und dem erforderlichen Ausbau der Windenergie in dem dicht besiedelten Bundesland zu finden.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.

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