NRW will Abstandsregel für Windenergie kippen

In Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen künftig Windenergieanlagen auch mit einem geringeren Abstand von 1000 Metern zu Wohnbebauung errichtet werden dürfen. Nach dem die Landesregierung im Frühjahr 2021 Ausnahmen von der 1000-Meter-Abstandsregel beschlossen hatte, soll diese nun ganz entfallen. Das geht aus einem Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans hervor. Auf diese Weise will NRW den Ausbau der Windenergie weiter beschleunigen. Nach den Vorgaben des Bundes müssen 1,8 Prozent der Landesfläche bis 2032 für Windenergie ausgewiesen werden. Dieses Ziel will NRW bereits bis 2025 erreichen.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.

 

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