Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will Photovoltaik nun auch auf Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag fördern. Das sieht die Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) vor, die am 27. August 2022 in Kraft getreten ist. Bislang beschränkte sich die Förderung der Photovoltaik auf Randstreifen entlang von Straßen- und Schienenwegen. Nun erweitert sich die Fläche um so genannte „benachteiligte Gebiete“. Dabei handelt es sich nach Angaben des Landes um 136.100 Hektar Ackerland und 174.600 Hektar Grünland. Auf den neuen Freiflächen können je Kalenderjahr Photovoltaik-Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt gefördert werden, teilt das Ministerium mit. Das entspreche einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar. 2022 liege die Fördergrenze bei 150 Megawatt. Besonders fruchtbares Ackerland sowie Natura-2000-Gebiete bleiben für die Photovoltaik aber weiterhin tabu.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zur Photovoltaik in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwältin Josefine Wilke.
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