Nur der Wähler darf über den Bürgermeister entscheiden

Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hat den langjährigen Rechtsstreit um die Abberufung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Perleberg beendet (Az.: 4 N 8.15). Die Stadtverordnetenversammlung hatte dem Bürgermeister vorgeworfen, bei der Wahl und Ernennung über seine frühere Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR als inoffizieller Mitarbeiter getäuscht zu haben, und daraufhin seine Ernennung zurückgenommen. Zu Unrecht, wie das OVG jetzt entschied. Es schloss sich in weiten Teilen dem Urteil der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts Potsdam, an (Az.: 2 K 3002/13). Für die Rücknahme der Ernennung eines kommunalen Wahlbeamten fehle der Stadtversammlung die „erforderliche Entschließungsfreiheit“, so das Gericht. Komme es bei der unmittelbaren Wahl von Bürgermeistern zu Täuschungen im Wahlkampf, seien nach dem Kommunalrecht Instrumentarien wie eine Wahlprüfung oder eine Abwahl vorrangig anzuwenden. Mit dem Beschluss wies das OVG zugleich den Antrag der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Stadt auf Zulassung der Berufung zurück.

Ansprechpartner für Fragen des öffentlichen Dienstes in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

« zurück