OVG Berlin-Brandenburg kippt Landesentwicklungsplan

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.06.2014 auf Antrag verschiedener – mehrheitlich von DOMBERT Rechtsanwälten vertretenen – Gemeinden die Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) für unwirksam erklärt. Verhandelt wurde über zwei Musterverfahren, die der zuständige Normenkontrollsenat unter mehreren verschiedenen Antragstellern ausgewählt hatte. Das OVG war mit seiner Entscheidung den Rügen der von DOMBERT Rechtsanwälten vertretenen Kommune gefolgt. Diese hatte geltend gemacht, schon aus formalen Gründen könne der LEP keine Wirksamkeit enthalten. Die Antragsteller sahen u. a. das sog. Zitiergebot verletzt und hatten sich gegen die ihrer Meinung abwägungsfehlerhafte Bewertung ihrer örtlichen Funktionen zur Wehr gesetzt.
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