OVG Berlin-Brandenburg verhandelt über Teilregionalplan Windenergie der Region Lausitz-Spreewald

Mehrere von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Windkraftprojektierer klagen gegen den Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald. Am 23. Mai 2019 steht jetzt die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg an. Die Unternehmen greifen den Plan an, weil ihre Gebietsvorschläge für Windeignungsgebiete nicht aufgenommen wurden. Mit den eingereichten Normenkontrollanträge wollen sie den Regionalplan für unwirksam erklären lassen.

Vor Gericht rügen die Antragsteller insbesondere umfangreiche Fehler bei der Aufstellung der Planung, vor allem bei den mehrfach durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligungen und Bekanntmachungstexten. Darüber hinaus wird das OVG darüber zu befinden haben, ob sich der Plangeber an die strengen Vorgaben der Rechtsprechung gehalten hat, die für die Aufstellung solcher Pläne gelten. Die Antragsteller rügen unter anderem, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald die Kriterien zum Ausschluss von Windenergieanlagen fehlerhaft bestimmt hat. Darüber hinaus tragen sie vor, dass der Windenergienutzung in dem Teilregionalplan nicht „substantiell Raum“ – also genug Fläche – geschaffen wird. Auch dies sei eine zwingende Forderung der Rechtsprechung.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits im Juli 2018 den Regionalplan “Havelland-Fläming 2020” für unwirksam erklärt hat, steht nun der nächste Regionalplan in Brandenburg auf dem Prüfstand. „Das Verfahren wird die Anforderungen an eine rechtmäßige Windenergieplanung in Brandenburg weiter schärfen und damit wichtige Impulse für den weiteren Ausbau der Windenergie liefern. Von großer Bedeutung ist es auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion um ein Windkraftmoratorium in Brandenburg“, sagt Rechtsanwalt Janko Geßner, der den Arbeitsbereich Energie- und Vergaberecht bei DOMBERT Rechtsanwälte leitet. Zusammen mit Rechtsanwalt Tobias Roß vertritt er die beteiligten Unternehmen vor Gericht.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.

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