Gegen den derzeit geltenden Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg hat der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg keine rechtlichen Beanstandungen. Er wies jetzt die Normenkontrollanträge von 16 brandenburgischen Gemeinden zurück (Az: 10 A 10.15 vom 10.04.2019). DOMBERT Rechtsanwälte haben 14 Gemeinden vertreten. In ihrer Antragsbegründung hatten sie gerügt, dass das Raumordnungsrecht sie unzulässig behindern und ihre Planungshoheit missachten würde. Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg ist ein Raumordnungsplan, der für den Gesamtraum der Länder Berlin und Brandenburg gilt. Die vollständigen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Ansprechpartner für Fragen des Raumordnungsrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.
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