Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat die Haushaltssatzung des Unstrut-Hainich-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 für unwirksam erklärt (Az.: 3 N 311/13 vom 23.03.2018). Darin hatte der Kreis die Kreisumlage auf 49,513 Prozent festgesetzt. Die fünf antragstellenden Kommunen hatten die Haushaltssatzung angegriffen, weil sie ihre finanzielle Situation im Verfahren zur Aufstellung der Haushaltssatzung nicht ausreichend berücksichtigt gesehen haben. Mit seiner Entscheidung bestätigt der Senat im Ergebnis nun diese Auffassung der Kommunen. Welche Argumente der Entscheidung des Senats zugrundeliegen, wird erst der schriftlichen Urteilsbegründung zu entnehmen sein, die derzeit aber noch nicht vorliegt. „Für den Augenblick ist festzuhalten, dass es den Kommunen in Thüringen erneut gelungen ist, ihre als gleichrangig zu bewertenden finanziellen Interessen im Rahmen der Kreisumlagefestsetzung durchzusetzen“, sagt Prof. Dr. Matthias Dombert, der Verfahrensbevollmächtigter der antragsstellenden Kommunen ist.
Ansprechpartner für alle Fragen der Kommunalfinanzierung in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwältin Dr. Susanne Weber.
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