OVG lehnt Aussetzung des Landesentwicklungsplans ab

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin Brandenburg hat den Antrag auf Außervollzugsetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg überraschend abgelehnt (Az.: 10 S 16.15). Diesen Antrag hatten DOMBERT Rechtsanwälte für 28 brandenburgische Gemeinden im Juli 2015 gestellt und sich dabei auf das Urteil des OVG vom 16. Juni 2014 berufen (Az.: 10 A 8/10). Dort hatte der auch im jetzigen Verfahren zuständige Senat – ebenfalls auf Antrag einer von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Gemeinde – den Plan für unwirksam erklärt und festgestellt, dass die Landesregierung Mängel bei der Aufstellung der Verordnung nicht einfach durch erneute Bekanntgabe heilen könne. Auch die Verwaltungsgerichte Cottbus und Potsdam folgten in zwei Entscheidungen dieser Rechtsauffassung. In seinem aktuellen Beschluss hat der Senat seine früheren Einschätzungen jetzt relativiert. „Er geht nunmehr davon aus, dass der Landesentwicklungsplan im ergänzenden Fehlerbehebungsverfahren wirksam geheilt werden konnte“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück. Der strittige Landesentwicklungsplan schränkt die Gemeinden in ihrer Planungshoheit erheblich ein, zum Beispiel beim Ausweis neuer Wohngebiete. Damit verbunden sind auch finanzielle Nachteile. „Es ist bedauerlich, dass der Senat mit dem Beschluss den Interessen der Landesregierung eine größere Bedeutung zumisst als den gegenläufigen Belangen der Gemeinden“, so Dr. Lück.

Ansprechpartner für alle Fragen des Kommunalrechts sowie aller Fragen kommunaler Planung in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

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