OVG lehnt Zuschüsse an freie Schulen ab

Brandenburg muss vorerst keine höheren Zuschüsse für die freien Schulen im Land zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hervor. Es hatte in einem Musterverfahren einen höheren Finanzierungszuschuss für den Kläger, einen eingetragenen Verein, der in Frankfurt (Oder) eine Waldorfschule betreibt, abgelehnt (Az.: 3 B 37/21 vom 13.12.2022) und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt (Oder) geändert.

In der Auseinandersetzung ging es darum, dass die Ersatzschulzuschussverordnung bei den durchschnittlichen Personalkosten für Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen weiterhin an die Entwicklungsstufe 4 anknüpft, obwohl im Tarifvertrag für Lehrkräfte an staatlichen Schulen bereits seit 2018 eine zusätzliche Erfahrungsstufe 6 mit höheren Vergütungen eingeführt worden ist. Der Verein forderte daher eine Berechnung der Betriebskostenzuschüsse nach der Erfahrungsstufe 5, was zu einer deutlich höheren Vergütung führen würde. Dieser Auffassung schloss sich auch das VG Frankfurt (Oder) an.

Nach Ansicht des OVG habe der brandenburgische Gesetzgeber jedoch dem Verordnungsgeber bei der Festsetzung der Entwicklungsstufe einen Gestaltungsspielraum überlassen. Davon dürfe er „pauschalierend Gebrauch machen“. Er sei insoweit nicht an Vorgaben des Schulgesetzes gebunden und habe die Grenzen seines Gestaltungsspielraumes nicht überschritten, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision wurde nicht zugelassen.

„Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die freien Träger, da das Musterverfahren insgesamt 494 Einzelverfahren rückwirkend für die Schuljahre 2018/19 bis 2021/22 betrifft. Die Träger haben keinen Anspruch auf die erhofften Nachzahlungen in Höhe von bis zu 84 Mio. Euro, sofern das Urteil rechtskräftig wird“, sagt Rechtsanwältin Beate Schulte zu Sodingen.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Franziska Wilke.

 

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