OVG Lüneburg verhandelt über Landesplanung zum Torfabbau

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verhandelt am 22. und am 23. April 2020 über zwei Normenkontrollanträge gegen das Landesraumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen. Die Antragstellerinnen sind zwei von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Unternehmen der Torfindustrie. Sie wehren sich gegen Regelungen des LROP zum Abbau von Torf, die im Jahr 2017 in Kraft getreten sind. Mit dem Ziel des Klimaschutzes wurden dort für den Torfabbau landesplanerisch gesicherte Flächen teilweise gestrichen und teilweise zu so genannten „Torferhaltungsgebieten“ umgewandelt: „Die Antragstellerinnen kritisieren neben mehreren formalen Fehlern bei der Planaufstellung insbesondere, dass das planende Land mit seiner Regelung die Belange der betroffenen Unternehmen nicht zutreffend gewürdigt und abgewogen hat“, sagt Rechtsanwalt Janko Geßner. Geßner vertritt die Antragstellerinnen gemeinsam mit Rechtsanwalt Tobias Roß vor dem Oberverwaltungsgericht: „Das Gericht wird in diesem Verfahren Gelegenheit haben, grundlegende rechtliche Fragen zum Aufstellungsverfahren von Raumordnungsplänen zu beantworten und inhaltlich die Anforderungen an die Abwägung bei Planungen zum Klimaschutz zu definieren. Dies sind für die zukünftige Planungspraxis äußerst relevante Fragen, die gerichtlich geklärt werden müssen“, so Rechtsanwalt Roß. Das Oberverwaltungsgericht hat für die mündliche Verhandlung über das LROP vorsorglich zwei Verhandlungstage angesetzt.

Ansprechpartner und Prozessvertreter sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Tobias Roß.

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