Die Kreisumlage 2017 des Salzlandkreises ist rechtswidrig. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden (Az.: 4 L 184/18 vom 17.03.2020). Die Richter gaben damit der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Stadt auch in 2. Instanz recht und bestätigten, dass der Salzlandkreis bei der Festsetzung der Kreisumlage die finanziellen Belange der kreisangehörigen Kommunen nicht ausreichend gewürdigt habe. „Keineswegs genügt es, dass allein die Kreisverwaltung den Finanzbedarf der kreisangehörigen Kommunen ermittelt und diesen – verwaltungsintern – mit ihrem Finanzbedarf abwägt. Vielmehr müssen die Mitglieder des Kreistages für jedes Haushaltsjahr Kenntnis von den herangezogenen Informationen der Kreisverwaltung haben, um eine eigene Abwägungsentscheidung sicherzustellen“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg reiht sich damit in eine Reihe obergerichtlicher Entscheidungen auch anderer Bundesländer ein, die die Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts aufgreifen und damit die Belange der Umlagepflichtigen stärken. Die – auch bundesweit in anderen Kreisen zu beobachtenden – Bemühungen, die unterlassene Ermittlung oder Abwägung der gemeindlichen Belange nachzuholen, kann den Mangel nicht heilen. Vielmehr gebietet es das Transparenzgebot, dass alle Belange vor Festlegung des Kreisumlagesatzes berücksichtigt werden“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert.
Ansprechpartner für alle Fragen der Kommunalfinanzierung in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwältin Dr. Susanne Weber.
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