OVG: Tagebau Jänschwalde muss zum 1. September gestoppt werden

Der Betrieb des Tagebaus Jänschwalde muss voraussichtlich zum 1. September 2019 gestoppt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat jetzt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 27. Juni 2019 bestätigt, mit dem es dem entsprechenden Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben hatte. Nach Ansicht des OVG seien naturschutzrechtliche Belange nicht ausreichend geprüft und insbesondere keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt worden, so dass der Hauptbetriebsplan nicht zugelassen werden konnte (Az.: 11 S 51.19 vom 28.08.2019). Gleichzeitig wies das Gericht die Beschwerden von Umweltschützern zurück, die noch eine frühere Einstellung des Tagebaus gefordert hatten. „Ein sofortiger Stopp hätte seinerseits zu rechtswidrigen Zuständen geführt. Die Vorbereitung der – auch nur vorübergehenden – Stilllegung eines so komplexen Vorhabens wie des hier in Rede stehenden Tagebaus Jänschwalde bedarf eines hinreichenden zeitlichen Vorlaufs“, heißt es in der Pressemeldung des OVG. Den Bergaufsichtsbehörden müsse die Möglichkeit gegeben werden, die Sicherheits- und Schutzvorkehrungen in einer Anordnung zu konkretisieren. Danach müsse auch der Tagebaubetreiber genügend Zeit haben, die sich daraus ergebenden Vorgaben tatsächlich umzusetzen.  Abzuwarten bleibt im Übrigen, ob es dem Betreiber des Tagebaus gelingt, die Betriebseinstellung durch die Ergänzung von Untersuchungsunterlagen doch nicht abzuwenden.

Ansprechpartner für das Bergrecht und das Umweltrecht in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

 

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