OVG Thüringen kippt Kreisumlage

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Kreisumlageerhebung 2007 des Landkreises Nordhausen für rechtswidrig erklärt (Az.: 3 KO 94/12). Die von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Stadt Bleicherode hatte sich gegen den Kreisumlagebescheid gewehrt und sich auf ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung berufen. Ihre Belange seien bei der Umlageerhebung nicht hinreichend berücksichtigt und ihre finanzielle Mindestausstattung verletzt worden, so ihre Argumentation. Dieser Auffassung schloss sich das OVG an und bestätigte damit auch das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar (Az.: 3 K 1020/09 We). „Entgegen der bisherigen landesweiten Rechtsauffassung der Landkreise kommt das Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht erst mittelbar gegenüber dem Land zum Tragen, etwa bei der Frage nach möglichen finanziellen Ausgleichsansprüchen, sondern ist bereits unmittelbar auf der Stufe des Erlasses von Satzungen über die Kreisumlage durch die Landkreise zu berücksichtigen“, heißt es in der vorab veröffentlichten Pressemitteilung des OVG. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert geht aber davon aus, dass Entscheidung auch etwas zu den konkreten Anforderungen an die Abwägungsentscheidungen der Landkreise sagen wird, die die Kommunen dringend erwarten. „Die Zeiten, in denen der Landkreis sich damit begnügt hat, lediglich seinen Finanzierungsbedarf zu ermitteln und ihn anschließend den Gemeinden einfach in Rechnung zu stellen, dürften nun vollends der Vergangenheit angehören“, sagt er.

Fragen der Kommunalfinanzierung werden in unserer Praxis von Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwältin Dr. Susanne Weber betreut.

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