Planungssicherstellungsgesetz beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben das Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. Es soll während der Corona-Pandemie die ordnungsgemäße Durchführung von Planungs- und Bauvorhaben sicher stellen, indem die Öffentlichkeitsbeteiligung befristet bis zum 31. März 2021 ins Internet verlagert wird. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, Antragskonferenzen und mündliche Verhandlungen besonderer Verwaltungsverfahren sind Online-Konsultationen, Video- und Telefonkonferenzen vorgesehen. Dort, wo Termine mit physischer Anwesenheit der Beteiligten in das Ermessen der Behörde gestellt sind, soll wegen der Covid-19-Pandemie auf die Durchführung verzichtet werden dürfen. Bekanntmachungen und Unterlagen sollen zudem über das Internet zugänglich gemacht werden. Allerdings hat der Vorhabenträger das Recht, einer Veröffentlichung seiner Unterlagen im Internet zu widersprechen, wenn er seine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet sieht. Dann wird das Verfahren zunächst ausgesetzt. Die Neuregelung betrifft alle Bauleitplan- und Raumordnungsverfahren sowie Planfeststellungsverfahren genauso wie immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Verfahren, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist.

Ansprechpartner für das Planungs- und Genehmigungsrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert.

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