Potsdam zahlt zu hohe Kita-Beiträge freiwillig zurück

Am 08.05.2019 hat die Landeshauptstadt Potsdam durch einen Nachtragshaushalt beschlossen, Kita-Elternbeiträge zurückzuzahlen, die in den Jahren 2015 bis 2018 zu viel erhoben wurden. Dabei handelt es sich um eine Summe von 45 Mio. Euro.  Sie soll den Fehlbetrag ausgleichen, der den freien Trägern von Kindertagesstätten entsteht, wenn sie den Eltern zu hoch angesetzte Beiträge zurückerstatten. Im Nachtragshaushalt sind zudem auch Kosten für die Rückzahlung von Beiträgen vorgesehen, die auf einer missverständlichen Rabattregelung für Geschwisterkinder beruhen. Sobald die zuständigen Landesministerien zu dem Beschluss Stellung genommen haben, können die Eltern von ca. 18.000 Kindern in einem unbürokratischen Verfahren die Erstattung ihrer zu viel gezahlten Beiträge auf Grundlage einer Vergleichstabelle beantragen.

Die ausschließlich freien Kita-Träger in Potsdam wandten von Anfang 2015 bis Mitte 2018 aufgrund einer Vorgabe der Stadt die Elternbeitragstabellen der Elternbeitragsordnung bzw. der ab 2016 geltenden Kita-Satzung der Landeshauptstadt an. Schon 2017 erkannte die Stadt, dass die Vorgabe der Elternbeiträge durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht mit dem Brandenburgischen KitaG und dem SGB VIII vereinbar war. Zudem stellte sich heraus, dass die Elternbeitragstabelle der Stadt mehrere Kalkulationsfehler enthielt. Das führte dazu, dass die freien Kita-Träger zu hohe, nicht durch die Betriebskosten der Einrichtungen gedeckte Elternbeiträge erhoben haben. Im Jahr 2018 verhandelten Vertreter der Verwaltung, der freien Träger sowie der Eltern Bedingungen für eine Rückzahlung. Am 14.01.2019 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, durch eine freiwillige Rückzahlung den Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

„Mit der Rückzahlung der Elternbeiträge schaffen die Stadtverordneten eine Kompensation für die jahrelange Mehrbelastung der Eltern“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, der mehr als 20 Kita-Träger in den Verhandlungen vertreten hat. „Die freien Träger in der Landeshauptstadt sind gern bereit, an dieser Lösung mitzuwirken, schon allein, um Gerichts- und Anwaltskosten in Rückforderungsstreitigkeiten zu vermeiden, die als Betriebskosten wieder von Eltern refinanziert werden müssten. Durch den verantwortungsbewusst geführten Verhandlungsprozess ist nunmehr erreicht worden, dass praktisch alle betroffenen Eltern eine Ausgleichszahlung erhalten. Gleichzeitig konnten die Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten für den Haushalt der Stadt und für die freien Träger in engen Grenzen gehalten werden“.

Ansprechpartner für das Bildungs- und Berufsrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

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