Private Schulen dürfen nicht eigenmächtig ihr Lernkonzept ändern

Privatschulen dürfen nicht ohne Genehmigung ihren Unterricht auf digitale Formate umstellen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden und damit den Schulbetrieb einer staatlich genehmigten Schule geschlossen (Az.: 9 B 19/23 vom 08.06.2023). Die Schule hatte nach eigenen Angaben ihr Lernkonzept auf digitales Lernen und Projekte, die zu Hause ausgeführt werden mussten, umgestellt, ohne dass dieses Unterrichtskonzept genehmigt worden war. Dies fiel bei einer unangekündigten Kontrolle des Landesbildungsministeriums auf, da ein Großteil der Schüler und Lehrkräfte abwesend war. Das Gericht stellte nun fest, dass dieses eigenständige Unterrichtskonzept nicht der schulischen Präsenzpflicht gleichgestellt sei und daher nicht den schulischen Standards entspreche. Die Dokumentation der häuslichen Arbeiten und der Kontrolle durch die Lehrer sei unzureichend gewesen. Die Schließung der Schule sei daher rechtmäßig erfolgt.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu SodingenFranziska Wilke und Charlotte Blech.

 

« zurück