Privatschulen müssen sich an Regelausstattung öffentlicher Schulen orientieren

Zuschüsse für Privatschulen orientieren sich an der Regelausstattung öffentlicher Schulen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Zusammenhang mit einer Klage eines Trägers von Privatschulen in Berlin klargestellt (Az.: 3 K309/21 vom 15.11.2022). Dieser hatte weitere Zuschüsse für Personalkosten für die Verwaltungsleitung, die IT-Administration und die Sozialarbeit gefordert. Dies lehnte das Gericht ab und erklärte die gezahlten Zuschüsse für rechtmäßig. Während die Personalkosten für die Verwaltungsleitung zur Regelausstattung gehöre und in dem vorliegenden Fall auch erstattet wurde, sei das bei der IT-Administration und der Sozialarbeit nicht der Fall. So werde die IT-Administration an öffentlichen Schulen von den Lehrern übernommen, die dafür in der Regel etwas weniger Unterricht erteilen müssten. Die Sozialarbeit an Berliner Schulen werde hingegen im Wesentlichen durch freie Träger der Jugendhilfe organisiert. Folglich müssten dafür auch keine Zuschüsse an die Privatschulen geleistet werden, so das Gericht.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Franziska Wilke.

 

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