Auf einer seiner letzten Sitzungen vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag am 29. Juni 2017 das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf soll das Bundesrecht an die Vorgaben der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten angepasst werden.
Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurden jetzt die Bestimmungen über die Durchführung der UVP-Vorprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung, insbesondere im Hinblick auf den Flächenschutz, Klimaschutz, der Energieeffizienz sowie auf die Berücksichtigung von Unfall- und Katastrophenrisiken überarbeitet bzw. neu eingefügt. Neue und detailliertere Vorgaben enthält die UVP-Änderungsrichtlinie ferner für die Erstellung des UVP-Berichts und für die Beteiligung der Öffentlichkeit. Zur Information der Öffentlichkeit sollen zukünftig verstärkt elektronische Instrumente eingesetzt und zentrale Internetportale eingerichtet werden. Damit soll die Transparenz der Umweltverträglichkeitsprüfung in den Verwaltungsverfahren erhöht werden. Die europarechtlich bedingte Novelle soll überdies zum Anlass genommen werden, die Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung insgesamt zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten, ohne dabei qualitative Abstriche von den Anforderungen vorzunehmen. „Ob die Gesetzesnovelle ihrem Anspruch gerecht und zu einer Vereinfachung dieses komplizierten und fehleranfälligen Verfahrens führen wird, muss erst die Praxis zeigen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. Vor allem für Planer und Betreiber von Windenergieanlagen ist die Gesetzesnovelle von Bedeutung, da sich regelmäßig im Genehmigungsverfahren oder bei späteren Klagen Dritter Fragen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung stellen.
Ansprechpartner zu allen Fragen des Windenergierechts sind in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Janko Geßner.
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