Rechtsgutachten für „Kreuzberg hilft“

In der Auseinandersetzung zwischen der Freiwilligeninitiative „Kreuzberg hilft“ und dem Betreiber zweier Notunterkünfte in Kreuzberg haben DOMBERT Rechtsanwälte mit einem Gutachten zur Klärung einiger rechtlicher Fragen beigetragen. Dabei ging es vor allem darum festzustellen, wer die Verantwortung für die von der Initiative angeprangerten Missstände in den beiden Notunterkünften trägt, denn für viele Unterkünfte existiert überhaupt kein Betreibervertrag. „Dadurch fühlen sich weder Betreiber noch die Senatverwaltung für Soziales für etwaige Missstände verantwortlich“, erklärt Rechtsanwältin Laura Scharfenberg, die das Gutachten pro bono im Auftrag der Initiative verfasst hat. Sie kommt zu dem Schluss, dass bereits eine unterzeichnete Absichtserklärung des Betreibers einen vergaberechtlichen Zuschlag darstellt und er damit Verwaltungshilfe für das Landesamt für Gesundheit und Soziales leistet. Die Verantwortung für die Qualität der Unterbringung liegt somit beim Landesamt. Der Betreiber handelt dagegen nur weisungsgebunden und durfte deshalb auch nicht den freiwilligen Helfern der Initiative Hausverbot erteilen, nachdem diese die Missstände in den beiden Unterkünften kritisiert hatten.

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