Die gerichtliche Auseinandersetzung um die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht Münster endete vorerst ohne eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Beschwerde des Justizministeriums. Nachdem die Verwaltungsgerichte in Münster und Düsseldorf die Stellenbesetzung mit der vom Justizministerium bevorzugten Bewerberin untersagt hatten, hob das Oberverwaltungsgericht auf die Beschwerde des Ministeriums diese Beschlüsse auf. Ein von DOMBERT Rechtsanwälte vertretener unterlegener Bewerber erhob dagegen Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht, das wiederum den ihn betreffenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kassierte und eine genaue Überprüfung der im Streit stehenden Anhaltspunkte für eine politische Vorfestlegung und eine Besorgnis der Befangenheit des Justizministers Benjamin Limbach forderte.
Die Landesregierung hob am 19.11.2024 die Entscheidung zur Ernennung der favorisierten Bewerberin auf. Das Innenministerium zog die ihr erteilte dienstliche Beurteilung wegen Rechtsfehlern zurück, nachdem das Oberverwaltungsgericht auf die voraussichtliche Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung hingewiesen hatte. Weil damit keine Ernennung mehr droht, ist die gerichtliche Entscheidung entbehrlich.
Das Landesjustizministerium bereitet nun eine neue Auswahlentscheidung zur Besetzung des Präsidentenamtes vor. Während dessen wird im Düsseldorfer Landtag über neue Regelungen zur Besetzung von Spitzenämtern in der Justiz diskutiert. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt sich auch weiterhin und unabhängig von der Einstellung des gerichtlichen Verfahrens mit der Frage nach einer politischen Einflussnahme auf das Stellenbesetzungsverfahren.
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