Reform des Vergaberechts in Kraft getreten

Am 18. April sind das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung und die neue VOB/A in Kraft getreten. Mit der Reform werden die seit 2014 bestehenden EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Konzessionen und Aufträgen im Sektorenbereich (Wasser, Energie, Verkehr, Post) im deutschen Recht umgesetzt. „Die geschaffenen Neuregelungen sind die bedeutendste Reform des Vergaberechts in den letzten zehn Jahren. Betroffen ist zunächst vor allem der Oberschwellenbereich, d. h. Bauaufträge und Konzessionen mit einem Gesamtwert von über € 5.225.000.- sowie Liefer- bzw. Dienstleistungsaufträge mit einem Gesamtwert von über € 209.000.-“, sagt Rechtsanwalt Janko Geßner. Künftig sollen die Vergabeverfahren außerdem gestrafft werden: Die für eine Vielzahl von Verfahren verwendbare „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ soll dafür sorgen, dass die Eignungsprüfung der Bewerber erleichtert wird. Außerdem wird der gesamte Vergabeprozess nach einer Übergangsfrist nur noch elektronisch ablaufen. Das neue Gesetz verpflichtet Auftragnehmer und Auftraggeber zudem dazu, soziale und ökologische Vorschriften verstärkt zu berücksichtigen. „Ich erwarte weiterhin, dass Vergaben künftig überwiegend in nicht offenen Verfahren stattfinden werden, da dieses Verfahren jetzt stets angewendet werden kann“, erklärt Geßner. „Kleine und mittlere Unternehmen verbessern dadurch ihre Chancen auf den Zuschlag, weil sie die umfangreichen Angebotsunterlagen erst einreichen müssen, wenn auch feststeht, dass sie für den Auftrag grundsätzlich geeignet sind.“ Zu den Änderungen im Vergaberecht veranstaltet DOMBERT Rechtsanwälte regelmäßig Seminare. Die nächsten Veranstaltungen finden am 21. April in Berlin und am 8. Juni in Erfurt statt.

Ansprechpartner für alle Fragen des Vergaberechts in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Janko Geßner. 

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