Regierung plant Abgabe für Hersteller von Einwegkunststoffen

Die Bundesregierung will eine Abgabe für Produkte aus Einwegkunststoffen erheben. Die Hersteller solcher Produkte sollen von 2025 an einen Betrag in einen Einwegkunststofffonds zahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Die Kommunen erhalten aus diesem Fonds Erstattungen für die Abfallbeseitigung, die Reinigung des öffentlichen Raums sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen der Öffentlichkeit. Am 19. Januar 2023 hat der Bundestag über das „Einwegkunststofffondsgesetz“ in erster Lesung beraten. Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung Vorgaben für die erweiterte Herstellerverantwortung umsetzen, die sich aus der EU-Richtlinie 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ergeben. Nach Angaben der Bundesregierung soll sich die Höhe der Abgabe nach den jeweils erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder der verkauften Menge an Einwegkunststoffprodukten bemessen.

Ansprechpartner für rechtliche Fragen des Umwelt- und Abfallrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwältin Izabela Bochno.

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