Regierung will Überbau bei Internet-Glasfaser verhindern

Das Bundeskabinett hat jetzt eine Änderung des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DiGiNetzG) beschlossen, um den Über- und Doppelausbau bei der Verlegung von Glasfaserkabeln für schnelles Internet zu stoppen.  So sah § 77 i DiGiNetzG bisher vor, dass Glasfaserkabel bei öffentlich teilfinanzierten Bauarbeiten für Wasser-, Gas- oder Stromleitungen einfach mitverlegt werden konnten. Auf diese Weise sollten Kosten gespart werden. Das galt auch dann, wenn Wettbewerber die Vorbereitungen getroffen hatten, um ihre Glasfaserkabel zu verlegen. Das hatte jedoch immer öfter die Folge, dass sich begonnene Projekte kleinerer Unternehmen oder der Kommunen nicht mehr gerechnet haben. Die Gesetzesänderung steuert nun dagegen und sieht einen „Überbauschutz“ für öffentliche geförderte Projekte vor. Danach können Anträge abgelehnt werden, um zu verhindern, dass ein Konkurrent sein eigenes Glasfaserkabel mitverlegt, wenn durch ein kleines Unternehmen oder eine Kommune mit staatlichen Fördergeldern bereits ein Glasfasernetz an diesem Ort geplant wird. „Der Eingriff des Gesetzgebers war an dieser Stelle dringend nötig, um die Gesetzeslücke in § 77 i zu schließen und um sicherzustellen, dass der gewünschte und staatlich massiv geförderte Breitbandausbau nunmehr Fahrt aufnimmt.“ begrüßt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele die geplante Novelle.

Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Fragen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau ist Rechtsanawalt Dr. Jan Thiele.

« zurück