Regionalplan Havelland-Fläming wegen vieler Fehler unwirksam

Den Regionalplan Havelland-Fläming 2020 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits Anfang Juli wegen einer Reihe formeller und materieller Fehler für unwirksam erklärt. Jetzt liegt die Urteilsbegründung vor (OVG 2 A 2.16 u.a.vom 5.07.2018):

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hatte einzelne Festsetzungen für ein Vorranggebiet zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe von der Genehmigung des Regionalplans ausgenommen. Diesen Planentwurf hatte die Regionale Planungsgemeinschaft dann jedoch bekannt gemacht, ohne zuvor noch einmal die Regionalversammlung damit zu befassen. Dass dies unzulässig ist, hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht in einem früheren Urteil festgestellt (Az.: 4 CN 7.14 vom 18.08.2015). Dieser Fehler war also vermeidbar gewesen. Zudem waren nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts die Bekanntmachungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit fehlerhaft.  Sie haben weder den räumlichen noch den sachlichen Umriss des Regionalplanentwurfs erkennen lassen. So hätte der Planungsraum der Region Havelland-Fläming etwa durch Angabe der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte ausreichend erkennbar angezeigt werden können. Außerdem wurde in den Bekanntmachungen der Planungsgegenstand nicht genügend beschrieben. Da sich der Plan mit Festlegungen zur Siedlungsstruktur (allgemeine Siedlungsflächen, Daseinsvorsorge und Standorte für die gewerbliche Entwicklung) sowie zur Freiraumstruktur (Freiraumsicherung, Windenergienutzung und Gewinnung bzw. Sicherung oberflächennaher Rohstoffe) befasst, hätten diese Obergriffe in der Bekanntmachung genannt werden müssen. Ein weiterer formeller Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung sei nach Auffassung des Gerichts auch die zu knapp bemessene Zeit zur Einsichtnahme gewesen. Neben diesen formellen Fehlern sah es zudem das dem Regionalplan zugrunde gelegte Konzept zum Repowering älterer Windenergieanlagen als fehlerhaft an, die sich auf Flächen mit Ausnahmeregelungen befanden. „Die Gerichte prüfen Regionalpläne insbesondere im Zusammenhang mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sehr kritisch. Die Regionalpläne sind deshalb auch sehr fehleranfällig“, stellt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele immer wieder fest.

Ansprechpartner für Fragen der Regionalplanung und des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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