Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat den Regionalplan Nordthüringen für teilweise unwirksam erklärt, weil er Abbaugebiete für Gips und Anhydrit unzureichend berücksichtigt (Az.: 1 N 624/13 und 1/ N 672/13). Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen, in denen Nordthüringer Kommunen zusammengeschlossen sind, hatte bei ihren Planungen die Vorgabe zu beachten, auch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Rohstoffe“ auszuweisen. Das sei für die Rohstoffe für Gips und Anhydrit jedoch nicht richtig erfolgt, entschied das Gericht in zwei Normenkontrollverfahren. Geklagt hatten zwei Unternehmen, die diese Rohstoffe abbauen und sich aufgrund der Planungen nun in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sahen. „Wie bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie muss der Plangeber auch für den Rohstoffabbau alle Belange in die Abwägung einstellen und fehlerfrei gewichten. Dazu zählen insbesondere die Interessen der Bergbauunternehmen“, sagt Rechtsanwalt Jan Thiele.
Ansprechpartner für Fragen des Energie- und Rohstoffrechtes in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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