Rektorin der Uni Leipzig bei der Nachbesetzung benachteiligt

Bei der Bewerberauswahl für die Besetzung des Rektorenpostens an der Universität Leipzig ist die amtierende Rektorin rechtswidrig benachteiligt worden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der Erweiterte Senat bei DOMBERT Rechtsanwälte in Auftrag gegeben hat. Danach habe der Hochschulrat externe Bewerber favorisiert und ihnen im Bewerbungsgespräch andere Fragen gestellt sowie auf eine Stärken-Schwächen-Analyse zur Universitätsentwicklung verzichtet. Nachdem sich die beiden vom Hochschulrat vorgeschlagenen Bewerber aus dem Auswahlverfahren zurückgezogen haben, müssen die Hochschulorgane über die einzig verbleibende Bewerbung der amtierenden Rektorin entscheiden. Diese bleibt im Amt, bis über die Nachbesetzung entschieden ist.

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Ein Kommentar zu “Rektorin der Uni Leipzig bei der Nachbesetzung benachteiligt”

  1. Fortgang: Der erweiterte Senat hat die amtierende Rektorin, Frau Prof. Dr. med. Beate A. Schücking, am 31.01.2017 im Amt bestätigt. Im April 2017 begann die neue Amtsperiode von fünf Jahren. Das Amt führt sie seit März 2011 ununterbrochen.

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