Repowering-Neuregelungen für Windenergieanlagen in Kraft getreten

Am 31. August 2021 sind praxisrelevante gesetzliche Neuregelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen in Kraft getreten. Diese sollen vor allem das so genannte Repowering – also den Ersatz von Altanlagen durch moderne, leistungsstärkere Anlagen – beschleunigen und Genehmigungsverfahren verschlanken.

Zentrale Regelung des Gesetzespakets ist der gänzlich neu geschaffene § 16 b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Dieser sieht Erleichterungen hinsichtlich der zulässigen Schallbelastung und bei der Artenschutzprüfung vor, wenn die neue Anlage spätestens zwei Jahre nach Abbau der Altanlage in Betrieb genommen wird. Zugleich darf der Abstand der Anlagenstandorte höchstens das Zweifache der Anlagenhöhe der neuen Anlage betragen.

Auch für die Errichtung von Anlagen an neuen Standorten greifen ab sofort geänderte Verfahrensregelungen: Äußert sich etwa die zu beteiligende Fachbehörde (wie häufig in Genehmigungsverfahren) nicht binnen Monatsfrist, so hat die Genehmigungsbehörde die Entscheidung auf Antrag des Antragstellers nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ablaufes dieser Monatsfrist zu treffen. Das führt dazu, dass nachträgliche tatsächliche oder rechtliche Änderungen zulasten des Vorhabenträgers irrelevant sind. Dies bedeutet aber zugleich, dass für unterschiedliche Genehmigungsvoraussetzungen in einem einheitlichen Genehmigungsverfahren auf Antrag unterschiedliche Zeitpunkte maßgeblich sind.

„Insgesamt ist das Ansinnen des Gesetzgebers ausdrücklich zu begrüßen, Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien-Anlagen zu verschlanken und zu beschleunigen“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß. Der Teufel steckt allerdings im Detail: Einige der Neuregelungen seien problematisch, weil sie entgegen der gesetzgeberischen Intention zu mehr Rechtsunsicherheit führten, so Roß. Dies gelte etwa, wenn Vorhabenträger mittels Antrag für verschiedene Genehmigungsvoraussetzungen unterschiedliche rechtlich maßgebliche Zeitpunkte im Genehmigungsverfahren bestimmen könnten.

DOMBERT Rechtsanwälte geben in einem Online-Seminar am 22.09.2021 ab 10 Uhr einen Überblick über die Neuregelungen sowie ihre Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis mit Schwerpunkt auf Fragen des Repowerings. Das Programm samt Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.

 

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